Zu finanzierende Kosten:
Grundsätzlich gilt: Sämtliche Kosten (Flug, Aufenthalt, etc.) sind selbst zu tragen.
Auch ein Eigenmittelbeitrag zum GSD-Praktikaprogramm ist zu leisten: er beträgt für Studierende EUR 350,-. Dieser Eigenmittelbeitrag wird jedoch nach Möglichkeit von den FH-Studiengängen getragen. Information dazu bekommt ihr auf Nachfrage beim GSD-Team. Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen:
Zuschüsse/Stipendien:
1) Empfohlene Zuschussmöglichkeiten:
• Studienunterstützung (SUS): Studierende, die Studienbeihilfe bzw. ein Alleinerhalterstipendium beziehen, erhalten bei einem Ansuchen beim BMWFW für das GSD-Praktikum gewöhnlich Studienunterstützung (SUS). Diese umfasst Auslandsbeihilfe + Reisekostenzuschuss + ggf. Zuschuss zu einem Sprachkurs im In- oder Ausland vor dem Praktikum; in derselben Höhe, wie sie bei Auslands-Universitätsstudien für Studienbeihilfebezieher*innen von den Studienbeihilfestellen gewährt werden.
• WeltWegWeiser: Studierende aller FHs mit Hauptwohnsitz in Österreich bis 26 Jahre (bei Ausreise) und einem mindestens 3-monatigen Einsatz in den Bereichen Soziales, Entwicklung und Menschenrechte, der über die DKA oder BRAVEAURORA (und ev. Andere – siehe Homepage!) durchgeführt wird, erhalten eine Förderung über die Servicestelle für internationale Freiwilligeneinsätze WeltWegWeiser. Die Förderung kann erst nach dem Einsatz gestellt werden und muss zu Beginn des neuen Quartals erfolgen. https://www.weltwegweiser.at/
• NÖ: TOP-Stipendien der „NÖ Forschung & Bildung“ (n [f+b]) für Studierende mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Niederösterreich: http://www.topstipendien.at/home/
• OÖ: Internationalisierungsprogramm des Landes OÖ für Studierende sowie Unterstützung von Praktika-Einsätzen aus OÖ. https://www.fh-ooe.at/international/outgoing-studierende/stipendien-foerderungen/
• Kärnten: Lernen ohne Grenzen https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025501.html
• Salzburg: Derzeit leider keine Förderung bekannt. Recherche: https://www.biber-salzburg.at/information/finanzierung-und-foerderungen/stipendium-und-studienfoerderungen
2) Zuschuss der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA-Zuschuss):
In den vergangenen Jahren konnten Studierende, die ein GSD-Praktikum mit der Dauer von mind. 15 Wochen (Berufstätige mind. 10 Wochen) absolvierten, bei Bedarf mit einem Betrag von bis zu 700€ unterstützt werden. Diese Unterstützung wird von unserer Fördergeberin (Austrian Development Agency) getragen, kann nur nach Verfügbarkeit der Mittel ausgezahlt werden und erfolgt erst nach dem Reflexionsseminar. Achtung: Bei der Austrian Development Agency direkt können keine Zuschüsse beantragt werden! Die Abwicklung erfolgt über das GSD-Praktikateam und es gelten die Teilnahmebedingungen und weitere Voraussetzungen für den Zuschuss:
[icon name=“check“ class=““ unprefixed_class=““] KEIN Bezug von Studienbeihilfe/Selbsterhalterstipendium während des Praktikumssemesters und/oder
[icon name=“check“ class=““ unprefixed_class=““] KEINE Landesförderung aus Kärnten, NÖ, OÖ, Sbg. wird bezogen
[icon name=“check“ class=““ unprefixed_class=““] Fristgerechte und vollständige Abgabe der Anmeldeunterlagen (Datenblatte mit Beilagen)
[icon name=“check“ class=““ unprefixed_class=““] Anwesenheit und Mitarbeit an den Vorbereitungs- und Reflexionsseminaren
[icon name=“check“ class=““ unprefixed_class=““] Erledigung der Aufgabenstellungen im Rahmen dieser Seminare
[icon name=“check“ class=““ unprefixed_class=““] Anerkennung des GSD-Praktikums durch die Fachhochschule (Studienerfolgsnachweis)
[icon name=“check“ class=““ unprefixed_class=““] Vorweis einer Praktikumsbestätigung durch die Praktikumsstelle nach der Rückkehr
[icon name=“check“ class=““ unprefixed_class=““] Ausfüllen des Datenblattes nach Rückkehr
[icon name=“check“ class=““ unprefixed_class=““] Abgabe des Formulars „Bestätigung Beitrag Praktikumsstelle“ beim Reflexionsseminar
Das Ansuchen für den OEZA-Zuschuss erfolgt im Zuge der Fixanmeldung. ACHTUNG: daraus leitet sich noch keine automatische Zusage eines Zuschusses ab! Die Vergabe des Zuschusses kann erst nach dem Reflexionsseminar entschieden werden und die Auszahlung erfolgt im Falle der Zusage ebenfalls erst nach dem Reflexionsseminar.
3) Ergänzender OEZA-Zuschuss:
Ein OEZA-Zuschuss für bereits durch andere Zuschüsse (z.B. SUS) untersützte Studierende ist wegen der begrenzten finanziellen Mittel des GSD-Praktikaprogrammes gewöhnlich nicht möglich. Die genannten Studierenden können aber um einen ergänzenden OEZA-Zuschuss ansuchen, wenn die entsprechenden, (nachweislich fristgerecht und korrekt) eingebrachten Ansuchen weniger als insgesamt 700€ an öffentlichen Zuschussmitteln erbracht haben. In diesem Fall kann dann ein ergänzender OEZA-Zuschuss durch das GSD-Programm gewährt werden. Auch über dieses Zuschussansuchen wird erst nach Teilnahme am Reflexionsseminar entschieden.
Beratung sowie Informationen zu Förderungen gibt es beim GSD-Team sowie nach Möglichkeit auch an den Fachhochschulen bzw. spätestens beim Vorbereitungsseminar (dann ist noch ausreichend Zeit, Förderansuchen zu stellen).
Weitere Fördermöglichkeiten:
Es wird jedenfalls empfohlen, bei Bedarf auch bei anderen öffentlichen (etwa Heimatgemeinde, Kammern, Landesstellen) bzw. bei privaten Stellen rechtzeitig um Förderung anzusuchen.
Beispiele:
– ÖH: https://www.oeh.ac.at/studieren-im-ausland/praktika
– Stipendiendatenbank: www.grants.at
– Bildungskarenz: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html